Oschatz Energy and Environment GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 52/22 

Über das Vermögen 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28565 eingetragenen Oschatz Energy and Environment GmbH, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Christof, Limbecker Platz 1, 45127 Essen

Geschäftszweig: Anlagenbau, Umsetzung u.Betrieb v.Anlagen u.Projekten, Handel mit Waren aller Art, Management, Unternehmensberatung, Beteiligung am Unternehmen und Verwaltung dieser Beteiligungen


Verfahrensbevollmächtigte:	Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart,
 
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2023, um 13:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.10.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 06.10.2022 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. 
Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:

1. R + V Allgemeine Versicherung AG, vertr. d. Herrn Andreas Tilch, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.

- als Vertreter der größten und der gesicherten Gläubiger -

2. Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf, 40180 Düsseldorf, vertreten durch Herrn Andreas Hager, Erste Fachkraft InsG-Refinanzierung, 

- als Vertreterin der öffentlichen Hand und der ungesicherten Gläubiger - 

3. Vorsitzende des Betriebsrats der Schuldnerin Hr. Sin-Ho Cho, Limbecker Platz 1, 45127 Essen 

- als Vertreter der Beschäftigten und der Kleingläubiger -. 


Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist 
unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. 
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 06.03.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293. 

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über 

- 	die Person des Insolvenzverwalters, 
- 	die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), 
- 	die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), 
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- 	die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- 	die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- 	die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- 	die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- 	besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- 	die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- 	die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- 	die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- 	die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- 	die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- 	die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- 	die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- 	die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- 	die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) 
- 	und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.02.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei  dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. 
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. 
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
167 IN 52/22
Essen, 01.01.2023